Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel und in alle sonstigen
dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Meiden sie darüber
hinaus Kies-, Sand-
und Schlammbänke (Rast- und Aufenthaltsplatz von Vögeln) sowie Ufergehölze. Meiden Sie
seichte Gewässer (Laichgebiete), insbesondere solche mit Wasserpflanzen.
Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhricht- und Schilfgürteln und
anderen unübersichtlich bewachsenen Uferpartien und -gehölzen (30 - 50 Meter).
Befolgen sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften!
Nehmen Sie in "Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung" bei der Ausübung
des Wassersports besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener
Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzwürdig.
Benutzen Sie beim Anlegen die dafür vorgesehenen Plätze oder solche Stellen, an denen
sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann.
Nähern Sie sich auch vom Land her nicht Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und allen
sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien.
Im Bereich der Schilfgürteln, halten Sie mindestens 300 bis
500 Meter Abstand zu Vogelansammlungen. Fahren Sie langsam.
Beobachten und fotografieren sie Tiere möglichst nur aus der Ferne.
Helfen sie mit, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser.
Benutzen Sie Sammelstellen für Ihren Abfall. Benutzen Sie im Hafen ausschließlich die
sanitären Anlagen an Land. Lassen Sie den Motor Ihres Schiffes nicht unnötig laufen.
Machen Sie sich diese Regeln zu eigen und informieren Sie sich über die Bestimmungen,
die für Ihr Fahrtgebiet gelten.